
Abgasanalyse
Messungen nach Bundesimmissionsschutzverordnung & Kehr- und Überprüfungsordnung
Die deutsche Umweltpolitik setzt zur Reinhaltung der Luft auf die Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen, die unter anderem aus häuslichen Heizungsanlagen freigesetzt werden. Ziel der Verordnungen ist es, den Schadstoffausstoß möglichst stark zu reduzieren. Die Grenzwerte wurden in der Bundesimmissionsschutzverordnung ( Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV ) festgesetzt. Je nach Art der Anlage, Leistung, Brennstoff und Alter gilt es unterschiedliche Grenzwerte einzuhalten. Durch regelmäßige Abgasmessungen lassen sich Funktionsstörungen an Heizungsanlagen rechtzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Heizungsanlagen die nicht Emissionsarm verbrennen, benötigen in der Regel wesentlich mehr Brennstoff und sind zudem eine unnötig hohe Belastung für die Umwelt. Zusätzlich geht von der Heizungsanlage ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Bewohner des Gebäudes aus, da oftmals eine hohe Kohlenmonoxid Konzentration im Abgas festgestellt wird. Der Kaminkehrer hat die Aufgabe, die regelmäßige Überprüfung und Abgasmessung durchzuführen. In welchen Zeitabständen dies zu erfolgen hat, wird in der 1.BImSchV geregelt und vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Feuerstättenbescheid festgelegt.
- Messungen nach BImSchV an Öl- und Gasfeuerstätten
- Feinstaubmessungen an Scheitholz, Hackgut und Pelletanlagen
- Überprüfungen nach KÜO